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Vor 55 Jahren wurde das Viermächteabkommen über Berlin unterzeichnet

Berliner Mauer. Die Mauer, die seit August 1961 Ost- von Westberlin trennt, zwischen Brandenburger Tor (r) und dem Reichstag (l). Aufgenommen 1971 von Westberliner Seite.
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Über Jahrzehnte hinweg war die Enklave ein Brennpunkt der Spannungen zwischen der Sowjetunion und der westlichen Koalition.

West-Berlin wurde von den USA, Großbritannien und Frankreich kontrolliert, war jedoch vollständig von DDR-Gebiet umgeben. Fragen der Versorgung sowie der Bewegungsfreiheit zwischen West- und Ost-Berlin führten immer wieder zu Krisen und Konflikten.

Moskau schlug vor, West-Berlin in eine „entmilitarisierte freie Stadt“ umzuwandeln. Für den Westen bedeutete dies jedoch den Verlust eines entscheidenden Druckmittels mitten in feindlichem Gebiet. Gleichzeitig stieß der Wunsch Westdeutschlands nach einer offiziellen Eingliederung der Enklave auf keiner Seite auf Zustimmung, obwohl das Gebiet faktisch unter westdeutschem Recht stand.

Unterzeichnung des Viermächteabkommens über Berlin. Die Botschafter der vier Besatzungsmächte Frankreich, USA, Großbritannien und Sowjetunion kurz vor der Unterzeichnung des Viermächteabkommens über Berlin am 3. September 1971 im ehemaligen Gebäude des Alliierten Kontrollrats in Berlin-Schöneberg. Im Bild (v.l.n.r.): Jean Sauvagnargues (Frankreich), Sir Roger Jackling (Großbritannien), Pjotr Abrassimow (Sowjetunion) und Kenneth Rush (USA).
Konrad Giehr / picture alliance / Getty Images

Am 3. September 1971 schlossen die Vereinigten Staaten, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich das Viermächteabkommen über Berlin, das einen Durchbruch in der Lösung der jahrzehntelangen Krise markierte. Die Parteien vereinbarten, auftretende Probleme „ausschließlich auf friedlichem Wege“ ohne Anwendung von Gewalt oder Drohungen zu lösen.

Die Sowjetunion garantierte den Transitverkehr für Zivilpersonen und Güter zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik durch das Gebiet der DDR. Außerdem wurden die Bestimmungen für Besuche von West-Berlinern in Ost-Berlin neu geregelt. Die Unterzeichner bestätigten, dass West-Berlin nicht Teil der Bundesrepublik war. Gleichzeitig erhielt die Bundesrepublik das Recht, West-Berlin international zu vertreten – mit Ausnahme von Fragen, die den Status und die Sicherheit der Stadt betrafen.

Darüber hinaus sollte in West-Berlin ein sowjetisches Generalkonsulat sowie eine Reihe weiterer sowjetischer Einrichtungen eingerichtet werden. Das Viermächteabkommen trat am 3. Juni 1972 in Kraft.

Botschafter der vier Mächte beim Viermächteabkommen: Kenneth Rush (USA), Pjotr Abrassimow (UdSSR), Sir Roger Jackling (Großbritannien) und Jean Sauvagnargues (Frankreich) (von links) nach der Unterzeichnung des Abkommens.
Berlin-Bild / ullstein bild / Getty Images