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Arbeiten in Russland: Pflichten und Verantwortlichkeiten

Legion Media
Bewerben Sie sich in wenigen einfachen Schritten bei einem russischen Unternehmen.

Schritt 1

Um ein Arbeitsverhältnis zu beginnen, benötigen Sie zunächst folgende grundlegende Dokumente:

Ein Patent (für Personen, die aus visumfreien Ländern einreisen) oder eine Arbeitserlaubnis (bei Einreise mit Visum). Wichtig: Diese Dokumente gelten nur in der Region, in der sie ausgestellt wurden, und nur für die darin angegebene Tätigkeit. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der Webseite der Konsularabteilung des russischen Außenministeriums.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis (RWP) oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (WNSch) – wenn eine dieser Aufenthaltserlaubnisse vorliegt, sind Patent und Arbeitserlaubnis nicht mehr erforderlich. Dies gilt beispielsweise auch für Vollzeitstudierende an russischen Hochschulen. Über ihre Beschäftigungsmöglichkeiten können Sie hier mehr erfahren.

WICHTIG: Das Arbeiten ohne die erforderliche Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis oder in einer anderen als der im Dokument angegebenen Tätigkeit bzw. in einer anderen Region kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. In Moskau, Sankt Petersburg sowie im Moskauer und Leningrader Gebiet beträgt diese 5.000 bis 7.000 Rubel (ca. 50–70 Euro); außerdem kann eine Abschiebung aus dem Land angeordnet werden. In anderen Regionen liegt die Geldstrafe bei 2.000 bis 5.000 Rubel (ca. 20–50 Euro), auch hier ist eine Abschiebung möglich.

Schritt 2

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Das Unternehmen stellt den neuen Mitarbeiter durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags ein. Dafür benötigt der Arbeitgeber folgende Unterlagen:

  • Reisepass mit einem Stempel über die befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine notariell beglaubigte Übersetzung
  • Arbeitsbuch (wird vom Arbeitgeber ausgestellt)
  • SNILS (russische Sozialversicherungsnummer)
  • INN (Steueridentifikationsnummer)
  • Nachweis über die Ausbildung
  • Freiwillige Krankenversicherung

Schritt 3

Nach Abschluss aller Formalitäten muss der Arbeitgeber das Innenministerium der Russischen Föderation innerhalb von drei Tagen über den Abschluss des Vertrags mit dem ausländischen Arbeitnehmer informieren. Die Meldung kann über Gosuslugi, bei einer Dienststelle des Innenministeriums oder per Post erfolgen. Bei hochqualifizierten Fachkräften muss der Arbeitgeber außerdem vierteljährlich die Zahlung des Gehalts melden.

Auch über die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrags muss das Innenministerium informiert werden.

Verfügt der Arbeitnehmer über ein Patent, muss er auf demselben Weg eine Meldung über die Aufnahme seiner Beschäftigung einreichen. Dafür sind Angaben zum Arbeitgeber, eine Kopie des Arbeitsvertrags und die Daten der Versicherungspolice erforderlich. Wird diese Meldung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn eingereicht, kann das Patent widerrufen werden.

Inhaber eines Patents dürfen Dienstreisen in andere Regionen unternehmen, sich dort jedoch höchstens 10 Tage aufhalten. Zudem muss der ausgeübte Beruf in der entsprechenden Liste des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung aufgeführt sein. Erfordert die Tätigkeit regelmäßige Reisen und kann die Aufenthaltsdauer in einer anderen Region 60 Kalendertage überschreiten, muss zusätzlich ein Patent für diese Region beantragt werden.

Hochqualifizierte Fachkräfte dürfen dagegen ohne zusätzliche Dokumente in verschiedenen Regionen Russlands arbeiten.