Wer war der Mann, der vorschlug, Alaska an die USA zu verkaufen?
Die Idee, die russischen Kolonien an die Vereinigten Staaten abzutreten, wurde erstmals 1857 von Großfürst Konstantin Nikolajewitsch geäußert. Der jüngere Bruder von Zar Alexander II. war für die Marineangelegenheiten zuständig und suchte nach Wegen zur Kostensenkung, da die Staatsfinanzen nach der Niederlage im Krimkrieg stark belastet waren.
Am 3. April sandte er von Nizza aus einen Brief an Außenminister Alexander Gortschakow, in dem er eine Lösung für diese missliche Lage vorschlug: Man solle sich die „überschüssigen“ Mittel in der US-Staatskasse zunutze machen und Alaska sowie die Aleuten an die Amerikaner verkaufen.
„Wir sollten uns keinen Illusionen hingeben; wir müssen damit rechnen, dass die Vereinigten Staaten… in ihrem Streben nach unangefochtener Vorherrschaft in Nordamerika uns diese besagten Kolonien abnehmen werden, ohne dass wir sie zurückgewinnen könnten. Dabei bringen uns diese Kolonien nur sehr geringen Nutzen, und ihr Verlust wäre nicht allzu schmerzlich…“, schrieb der Großfürst.
Die Verwaltung der russischen Kolonien oblag einer quasi-staatlichen Russisch-Amerikanischen Kompanie. Sie besaß die Exklusivrechte für Jagd, Fischerei, Handel und Rohstoffabbau auf der Halbinsel. Allerdings waren die Gewinne aus ihren Geschäften nicht mehr so hoch wie in früheren Zeiten. Die riesigen, dünn besiedelten Gebiete waren schwer zu kontrollieren, und die Expansion in diese Region – insbesondere durch die Amerikaner, aber auch durch die Briten – stellte eine ernsthafte Bedrohung für Russisch-Amerika dar.
Es überrascht kaum, dass der Zar auf den Brief seines Bruders mit den Worten reagierte: „Dieser Gedanke ist eine Überlegung wert.“ Der Plan wurde jedoch zunächst zurückgestellt, da die Exklusivrechte der Russisch-Amerikanischen Kompanie in Alaska erst 1861 ausliefen (sie mussten alle 20 Jahre erneuert werden). Anschließend verzögerte sich das Vorhaben erneut durch den Ausbruch des Amerikanischen Bürgerkriegs. Schließlich kam es 1867 zu dem historischen Geschäftsabschluss.