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Kann man in Russland eine zweite oder doppelte Staatsbürgerschaft besitzen?

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Ja, das russische Recht erlaubt den Besitz eines zweiten Passes – dies ist weder für russische Staatsbürger noch für Personen, die die russische Staatsbürgerschaft anstreben, verboten. Lassen Sie uns alle Details Schritt für Schritt betrachten.

Zweite oder doppelte Staatsbürgerschaft?

Zunächst einmal zur Begriffsklärung: Doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet, dass beide Länder eine Person gleichzeitig als Staatsbürger beider Nationen anerkennen.

Beispielsweise wird eine bereits abgeleistete Wehrpflicht im zweiten Land angerechnet. Oder man wählt selbst, in welchem ​​Land man Steuern zahlt (in der Regel in dem, in dem man lebt und arbeitet). Doppelte Staatsbürgerschaft entsteht nur durch ein entsprechendes internationales Abkommen zwischen den Ländern. Rechtlich bedeutet dies, dass ein Land die Staatsbürgerschaft des anderen anerkennt.

Eine zweite (oder weitere) Staatsbürgerschaft bedeutet jedoch, dass jeder Staat die Person ausschließlich als seinen eigenen Staatsbürger betrachtet. Das heißt, die Person hat in jedem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzt, Verpflichtungen.

Russland hat derzeit nur mit Tadschikistan, Abchasien und Südossetien Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft. Für Staatsbürger aller anderen Länder spricht man korrekterweise von „zweiter Staatsbürgerschaft“ (oder Mehrfachstaatsbürgerschaft), nicht von doppelter Staatsbürgerschaft.

Ist eine zweite Staatsbürgerschaft in Russland erlaubt?

Der Besitz eines zweiten Passes ist für russische Staatsbürger und auch für diejenigen, die kurz vor dem Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft stehen, nicht verboten. Das Gesetz Nr. 138-FZ „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“ (Stand: 2023) enthält keine derartigen Einschränkungen.

Sie müssen Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nur dann zugunsten der russischen aufgeben, wenn die Gesetze Ihres Herkunftslandes dies vorschreiben.

Russische Staatsbürger sind jedoch verpflichtet, das Innenministerium innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt eines zweiten Passes (oder einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land) darüber zu informieren (dies erfolgt in der Regel über das Portal „Gosuslugi“). Dies gilt auch für russische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland.

Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann eine hohe Geldstrafe von bis zu 200.000 Rubel (ca. 2.600 US-Dollar) nach sich ziehen. Darüber hinaus kann die Strafe auch gemeinnützige Arbeit von bis zu 400 Stunden umfassen.

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Was müssen Zweitpassinhaber in Russland sonst noch wissen?

Wenn Sie Ihren zweiten Pass erhalten, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie nun den Gesetzen jedes Landes separat unterliegen.

In Bezug auf Steuern ist es wichtig, in welchem ​​Land Sie steuerlich ansässig sind (d. h. wo Sie sich innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mehr als 183 Tage aufhalten). Sie können nur in einem Land steuerlich ansässig sein. In Russland zahlen Ansässige 13–15 % ihres Einkommens, Nichtansässige hingegen 30 %.

Es gibt aber auch Vorteile: Beispielsweise können Sie beim Kauf von Immobilien in Russland einen Steuerabzug geltend machen, und beim Verkauf zahlen Sie als russischer Staatsbürger nur 13 % statt 30 % wie ein Ausländer.

Zu beachten ist außerdem die Wehrpflicht, die Männer zwischen 18 und 30 Jahren in Russland leisten müssen. Wenn ein russischer Staatsbürger länger als sechs Monate im Ausland lebt, muss er beim Wehrdienstamt einen Antrag auf Abmeldung vom Melderegister stellen (über das Portal „Gosuslugi“). Wer in Russland wohnt, muss sich als Mann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Reisepasses zum Militärdienst melden. Männer über 30 sind vom Wehrdienst befreit, werden aber in die Reserve eingeteilt.